
Wegen unterlassener Hilfeleistung macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not keine Hilfe leistet obwohl es möglich und zumutbar wäre. Unglücksfall ist jedes plötzlich auftretende Ereignis, das erhebliche Gefahren hervorruft. Von gemeine...
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unterlassene Hilfeleistung, Hilfeleistung.
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Von unterlassener Hilfesleistung spricht man, wenn jemand einem anderen nach einem Unglücksfall, bei gemeiner Gefahr oder Not nicht die Hilfe leistet die erforderlich und ihm möglich war. Beispiel: A geht Ende November in dem kleinen Dorf D an einem Werktag nach 24:00 spazieren, die Temperatur liegt unter 0 Grad Celsius. Als er am alten Rathaus v...
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https://www.lexexakt.de/glossar/unterlassenehilfeleistung.php

strafbar nach § 323c StGB bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not, sofern die Hilfeleistung erforderlich und dem Täter den Umständen nach zuzumuten ist. Ähnlich in Österreich (§ 95 StGB). In der Schweiz ist nur strafbar, wer selbst oder mit seinem Fahrzeug, Reittier oder Zugtier jemanden verletzt hat und diesen dann im Sti...
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